Gast- und Festwirtschaftspatente
Gastwirtschaftspatente / Klein- und Mittelverkaufspatente
Möchten Sie eine bestehende Gastwirtschaft übernehmen oder einen Klein- und Mittelverkaufsbetrieb eröffnen? Dann benötigen Sie ein unbefristetes Patent (Bewilligung) der Gemeinde. Das entsprechende Gesuchsformular finden Sie untenstehend. Dem Gesuch sind folgende Unterlagen beizulegen:
- Handlungsfähigkeitszeugnis
- Auszug aus dem eidg. Zentralstrafregister
Festwirtschaftspatent
Möchten Sie eine Tagesbewilligung für die Führung einer Festwirtschaft? Dann benötigen Sie ein Festwirtschaftspatent der Gemeinde. Das entsprechende Gesuchsformular sowie die Checkliste für Gelegenheitswirtschaften finden Sie untenstehend.
Weitere Auskünfte erhalten Sie in der Sicherheitsabteilung.
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