Neuer Erlass: Richtlinien über finanzielle Leistungen an Vereine und Institutionen, Genehmigung
Der Gemeinderat hat mit Beschluss Nr. 97 vom 19. Mai 2026 gestützt auf Art. 26 Abs. 5 der Gemeindeordnung der Gemeinde Hombrechtikon vom 21.04.2021 neue Richtlinien über finanzielle Leistungen an Vereine und Institutionen erlassen und per 1. Juli 2026 in Kraft gesetzt.
Der Beschluss des Gemeinderats und das Reglement liegen während der Rekursfrist am Schalter der Abteilung Präsidiales (Gemeindehaus 1. Stock), Feldbachstrasse 12, 8634 Hombrechtikon, zur Einsicht auf.
Rechtsmittel
Gegen diesen Beschluss kann beim Bezirksrat Meilen, Postfach, 8706 Meilen, innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs gemäss §§ 19 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
Unterlagen:
Amtliche Publikation Neuer Erlass Richtlinien über finanzielle Leistungen an Vereine und Institutionen
Reglement über die Förderung von Vereinen, Kultur und Sport
GRB 20260519 - 097 - Richtlinien über finanziellle Leistungen an Vereine und Institutionen, Genehmigung neuer Erlass
Hombrechtikon, 22. Mai 2026
Der Gemeinderat