Waffenerwerbsschein
Im Kanton Zürich sind die Gemeinden für die Erteilung eines Waffenerwerbsscheines zuständig.
Wenn Sie einen Waffenerwerbsschein wünschen, müssen Sie das Gesuchsformular ausfüllen und zusammen mit den folgenden Unterlagen an den Bereich Sicherheit zustellen.
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Kopie eines gültigen Passes oder einer gültigen Identitätskarte; für Ausländer mit Bewilligung in der Schweiz, Kopie des Ausländerausweises
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Für Personen mit Wohnsitz im Ausland und Ausländer ohne Niederlassungsbewilligung mit Wohnsitz in der Schweiz; eine amtliche Bestätigung ihres des Wohnsitz- bzw. Heimatstaates, wonach sie dort zum Erwerb der Waffen oder des/der wesentlichen Waffenbestandteils/e berechtigt sind.
Gesetzliche Grundlagen
- Bundesgesetz über Waffen, Waffenzubehör und Munition (WG) SR 514.54
- Verordnung über Waffen, Waffenzubehör und Munition (WV) SR 514.541
- Kantonale Verordnung über Waffen, Waffenzubehör und Munition (WafVO) LS 552.1
Gesuche
- Gesuch Waffenerwerbsschein.pdf [pdf, 171 KB]
- Schriftlicher Vertrag für die Übertragung einer Waffe.pdf [pdf, 128 KB]