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Liegenschaftenneubewertung 2026

Der Regierungsrat des Kantons Zürich hat am 28. August 2024 die Weisung zur Liegenschaftenbewertung 2026 erlassen. Sie ist am 1. Januar 2026 in Kraft getreten und ersetzt die bisherige Weisung aus dem Jahr 2009.

Das Gemeindesteueramt Hombrechtikon wird den Eigentümerinnen und Eigentümern von Liegenschaften in Hombrechtikon die neuen Bewertungen im Januar 2027 zustellen. Die darin ausgewiesenen Werte gelten ab 1. Januar 2026 und sind erstmals in der Steuererklärung 2026 zu deklarieren.

Aufgrund der aktualisierten Bewertungsgrundlagen, insbesondere der Land- und Gebäudewerte, kann der neue Vermögenssteuerwert teilweise deutlich höher ausfallen als bisher. In den meisten Fällen, nämlich für Liegenschaften, die vor dem 1. Januar 2026 erstellt wurden (Baujahr 2025 und früher), bleibt der bisherige Eigenmietwert gemäss Weisung 2009 unverändert.

Die Liegenschaftenbewertung stellt keine selbständig anfechtbare Verfügung dar. Wer mit den festgesetzten Werten einverstanden ist, übernimmt diese in die Steuererklärung 2026. Allfällige Einwendungen können im Rahmen der Steuererklärung geltend gemacht werden und sind zu begründen sowie mit geeigneten Unterlagen nachzuweisen.

Die Bewertungen werden nach kantonalen Vorgaben schematisch und formelmässig ermittelt. Das Gemeindesteueramt ist an diese Vorgaben gebunden. Eine individuelle Vorprüfung oder Anpassung aufgrund telefonischer Anfragen oder persönlicher Vorsprachen ist daher nicht möglich.

Antworten auf Fragen oder Unklarheiten zur Berechnung und zu den Bewertungsgrundlagen enthält die Weisung des Regierungsrates. Die Weisung ist zusammen mit weiteren Informationen auf der Internetseite des kantonalen Steueramtes Zürich abrufbar.