1. August ohne lärmendes Feuerwerk

Seit 1. November 2024 gilt auch in Hombrechtikon das Verbot von lärmendem Feuerwerk

An der Gemeindeversammlung vom 25. September 2024 wurde die Einzelinitiative «Verbot von lärmendem Feuerwerk» angenommen. Dieses Verbot trat per 1. November 2024 in Hombrechtikon in Kraft. Ausgenommen vom Verbot ist nicht lärmendes Feuerwerk (Wunderkerzen, Vulkane, bengalisches Feuer etc.).

Wir danken allen für die entsprechende Rücksichtnahme und wünschen jetzt schon eine schöne 1. August-Feier.

Hombrechtikon, 15. Juli 2025
Ressort Sicherheit