Allgemeines Feuerverbot auf Gemeindegebiet erlassen
Aufgrund der aktuellen Trockenheit hat die Gemeinde Hombrechtikon ein allgemeines Feuerverbot erlassen. Damit ist das Entfachen von offenem Feuer im Freien verboten. Das Verbot tritt ab morgen Samstag, 11. Juli 2026, in Kraft.
Die zuständigen Behörden des Kantons Zürich haben per Freitag, 26. Juni 2026, für das gesamte Kantonsgebiet ein Feuerverbot in Wald und in Waldesnähe angeordnet. Gleichzeitig wurde die Gefahrensituation als gross eingestuft (Gefahrenstufe 4 von 5). Der Entscheid, zusätzliche Massnahmen zu erlassen, ist den Gemeinden überlassen.
Die Bewältigungsorganisation Waldbrand (bestehend aus Abteilung Wald Kanton Zürich, Gebäudeversicherung Zürich, Stadt Zürich, Stadt Winterthur und Verband der Gemeindepräsidien des Kantons Zürich) hat die Gemeinden in ihrer aktuellen Einschätzung dahingehend informiert, dass auch ausserhalb des Waldgebiets eine weit verbreitete Trockenheit bis zur höchsten Trockenheitsstufe herrscht. Die anhaltend hohen Temperaturen sowie die ausbleibenden ergiebigen Niederschläge führen dazu, dass die Vegetation ausserhalb des Waldes zunehmend austrocknet. Besonders betroffen sind hochstehende Wiesen, Getreidefelder sowie trockene Busch- und Heckenbestände.
Dabei gehört der Bezirk Meilen zu den von der Trockenheit besonders betroffen Bezirken. Da gemäss den aktuellen Prognosen kurzfristig keine nachhaltige Entspannung der Situation zu erwarten ist, hat der Sicherheitsvorstand der Gemeinde Hombrechtikon entschieden, ab morgen Samstag, 11. Juli 2026, ein allgemeines Feuerverbot zu erlassen. Verboten werden dabei insbesondere:
- Das Entfachen von offenem Feuer im Freien. Dies gilt auch für eingerichtete Feuerstellen, Feuerschalen und Einweggrills (auch in Gärten, auf Balkonen, Terrassen und Grillplätzen)
- Das Grillieren mit Grillgeräten, die mit Holz, Kohle oder Holzkohle betrieben werden
- Das Wegwerfen von brennenden Zigaretten, anderen Raucherwaren oder Streichhölzern
- Das Steigenlassen von sogenannten Himmelslaternen, Ballonen mit Wunderkerzen, Glücks und Wunschlaternen oder dergleichen
- Das Abbrennen von Höhenfeuern
- Das Anzünden von Fackeln
Das Grillieren mit einem Gas- oder Elektrogrill bleibt im Freien, aber auch auf (privaten) Balkonen und Gartensitzplätzen sowie Dachterrassen, vorbehältlich der Anwendung der nötigen Sorgfalt (z.B. Aufstellen des Gerätes auf kippsicherem und feuerfestem Untergrund) und vorbehältlich anderslautender Regeln der jeweiligen Hausverwaltung oder Entscheidungsträger, bis auf Weiteres erlaubt.
Hombrechtikon, 10. Juli 2026
Gemeinde Hombrechtikon