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Beitragsgesuch-Formular

Übersicht

Mein respektives eines oder mehrere meiner Kinder besuchen (mehrfaches Ankreuzen möglich)

Details zu den einzelnen Kinder werden im Schritt 3 "Kinder" erfasst.

Personenangaben
Angaben des erziehungsberechtigten Elternteils (z.B. Vater)

Arbeitgeber/in

Lohnzahlungen

13. Monatslohn

Angaben des weiteren erziehungsberechtigten Elternteils (z.B. Mutter)

Arbeitgeber/in

Lohnzahlungen

13. Monatslohn

Angaben weiterer Personen im gleichen Haushalt mit Einkommen (z.B. erwachsenes Kind)

Arbeitgeber/in

Lohnzahlungen

13. Monatslohn

Kinder

Hier sind nur die Kinder aufzuführen, welche den Minimax, die Kita oder die Jugendmusikschule besuchen.

1. Kind

2. Kind

Besuchte Institutionen

3. Kind

Besuchte Institutionen

Einkommen und Vermögen
Vermögensverhältnisse

Vermögensverhältnisse gem. Ziff. 35 / 490 der Steuererklärung

Zum Vermögen zählt das gesamte steuerbaren Vermögen gemäss der Steuererklärung Ziff. 35. Massgebend ist die Veranlagung des Vorjahres. Liegt diese nicht vor, sind die entsprechenden Unterlagen (z.B. eingereicht Steuererklärung) einzureichen. Ist das Total des Vermögens aller Personen grösser als CHF 300'000 besteht kein Anspruch auf Gemeindebeiträge. Sie brauchen das Gesuch nicht weiter auszufüllen.

Sofern nicht in Vermögen Person A enthalten.

Einkommensverhältnisse

Zum Einkommen zählt das Total der Einkünfte gemäss der Steuererklärung Ziff. 7 / 199. Massgebend ist die Veranlagung des Vorjahres. Widerspiegeln die Daten aus der definitiven Steuerveranlagung die Einkommensverhältnisse nicht korrekt (oder liegt die Veranlagung nicht vor), sind diese Verhältnisse zu belegen, insbesondere durch das Einreichen von:

  1. aktuellen Lohnabrechnungen, Alimenten-, Renten-, Stipendienverfügungen etc.
    1. aktueller Betriebsbuchhaltung (bei Selbständigerwerbenden)
    2. Bescheinigungen über gerichtlich festgelegte Alimente oder Unterhaltsbeiträge.
  2. Angaben über den Eigenmietwert der selbstbewohnten Liegenschaft
  3. Unterhaltskosten

Von den gesamten Einkünften können Sie in Abzug bringen:

  • Zu bezahlende Alimente/Unterhaltsbeiträge
  • Eigenmietwert der selbst bewohnten Liegenschaft (abzüglich Unterhaltskosten)
Total der Einkünfte

Total der Einkünfte gem. Ziff. 7 / 199 der Steuererklärung

Sofern nicht in Total der Einkünfte Person A enthalten

Zu bezahlenden Alimente/Unterhaltsbeiträge

Zu bezahlende Alimente/Unterhaltsbeiträge gem. Ziff. 13.1 / 254 und Ziff. 13.2 / 255 der Steuererklärung

Eigenmietwert und Unterhaltskosten der selbst bewohnten Liegenschaft

Eigenmietwert (Ziff. 6.1 / 180 der Steuererklärung) und Unterhaltskosten (Ziff. 6.2 /184 resp. 185 der Steuererklärung) der selbstbewohnten Liegenschaft

Einkommensberechnung

 

Aufgrund Ihrer Angaben ergibt die Berechnung:

 

 

Aufgrund Ihrer Angaben ergibt die Berechnung:

 
Sie haben ein zwingendes Feld (Vermögen oder Einkommen) nicht ausgefüllt. Die Zahl kann auch 0 sein.

Wir empfehlen Ihnen zusätzlich zu den geforderten Unterlagen gemäss Formular auch folgende Belege einzureichen:

  • aktuelle Krankenkassenprämien
  • aktuelle Prämienverbilligungen
  • Gesundheitskosten 2024 (z.B. Selbstbehalte der Krankenkassen und Zahnarztrechnungen)
Ihr Einkommen ist zu hoch!

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