Zum Einkommen zählt das Total der Einkünfte gemäss der Steuererklärung Ziff. 7 / 199. Massgebend ist die Veranlagung des Vorjahres. Widerspiegeln die Daten aus der definitiven Steuerveranlagung die Einkommensverhältnisse nicht korrekt (oder liegt die Veranlagung nicht vor), sind diese Verhältnisse zu belegen, insbesondere durch das Einreichen von:
- aktuellen Lohnabrechnungen, Alimenten-, Renten-, Stipendienverfügungen etc.
- aktueller Betriebsbuchhaltung (bei Selbständigerwerbenden)
- Bescheinigungen über gerichtlich festgelegte Alimente oder Unterhaltsbeiträge.
- Angaben über den Eigenmietwert der selbstbewohnten Liegenschaft
- Unterhaltskosten
Von den gesamten Einkünften können Sie in Abzug bringen:
- Zu bezahlende Alimente/Unterhaltsbeiträge
- Eigenmietwert der selbst bewohnten Liegenschaft (abzüglich Unterhaltskosten)