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Wappen

Die Entwicklung des Hombrechtiker Gemeindewappens

Wappen von HombrechtikonIm Mittelalter waren nur wenige Menschen (v.a. Geistliche) lese- und schreibkundig. Selbst Könige sind oft nicht in der Lage gewesen, die Dokumente mit ihrem Namenszug zu unterzeichnen. Ehrenwerte, namentlich aufgeführte Anwesende bezeugten daher ausschliesslich den Aktenvorgang. Siegel, woraus teilweise die Wappen für Geschlechter und Körperschaften (Städte, Länder etc.) hervorgegangen sind, bestätigten ab dem neunten Jahrhundert anstelle der fehlenden Unterschrift die Richtigkeit der Urkunden. Farbige Bildzeichen, die Wappen, waren auf Schild und Helm notwendig, damit die Ritter von Freund und Feind unterschieden werden konnten. Das Feldzeichen mit Wappen, als Vorläufer der Fahnen, um das sich die Mitstreiter um ihren Anführer scharten, musste deshalb bis auf 200 Schritte erkennbar sein!

In Hombrechtikon verlief die Entwicklung zum Gemeindewappen wenig spektakulär. Zu Beginn des 14. Jahrhunderts stand in Hombrechtikon eine 1308 erstmals erwähnte Kapelle. Hombrechtikon, dem Kloster Einsiedeln abgabepflichtig, gehörte zur Grosspfarrei auf der Insel Ufenau. Nach verschiedenen Anläufen wurde 1369 eine Teilautonomie von der Mutterkirche Ufenau erlangt. Nebst anderen Abgaben an den Leutpriester musste jeder ackerbautreibende Hombrechtiker aber weiterhin dem Sigrist auf der Ufenau jährlich eine Garbe abliefern. Die kleine Kirchgemeinde wurde in vier Erweiterungsetappen auf die heutige Grösse ausgebaut.

Wann das Kirchgemeindewappen entstand, ist nicht bekannt. Jedenfalls waren zu diesem Zeitpunkt die Edlen von Hombrechtikon (u.a. im Truchsessenamt) mit ihrem Löwenwappen längst in Vergessenheit geraten und im Staub der Geschichte versunken. Das neue Wappen, als goldene Garbe ursprünglich auf silbernem Schild, spätestens ab 1676 auf rotem Schild, stellt die Sigristengarbe dar. Als plausible Entstehungsdaten können 1495 (bei der grossen Eingemeindung von fünf Höfen im Osten, mit der Bulle von Papst Alexander VI. verordnet), 1513 (der Bau der neuen gotischen Kirche) oder 1526 (mit der definitiven Loslösung von der Kirche Ufenau) angenommen werden.

Um den Preis von 40 Pfund Heller kauften sich die Hombrechtiker am 3. Juni 1526 von der Abgabepflicht der Sigristengarbe und Kerzenpfennige frei. Es ist deshalb nicht ganz abwegig zu vermuten, dass mit dem neuen Kirchgemeindewappen zum Ausdruck gebracht wurde, dass diese verhasste Abgabe jetzt abgeschafft ist, und die Garbe von nun an im eigenen Dorf bleibt! Dies umsomehr, als kurz vorher der reformierte Glauben eingeführt wurde.