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Gültigerklärung der Einzelinitiative "Verbot von lärmendem Feuerwerk"

Der Gemeinderat hat die Einzelinitiative von Heidi Alder und Mitunterzeichnenden betreffend "Verbot von lärmendem Feuerwerk" geprüft und in der Form eines ausgearbeiteten Entwurfs für gültig erklärt. Die Einzelinitiative wird an einer der nächsten Gemeindeversammlungen zum Entscheid vorgelegt.

Der Beschluss des Gemeinderates liegt während der Rekursfrist im Gemeindehaus, Schalter der Einwohnerdienste (Gemeindehaus 1. Stock), Feldbachstrasse 12, 8634 Hombrechtikon zur Einsicht auf.

Gegen den Beschluss betreffend Gültigerklärung kann von jeder stimmberechtigten Person innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Stimmrechtsrekurs beim Bezirksrat Meilen, Dorfstrasse 38, 8706 Meilen erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

Hier finden Sie den Gemeinderatsbeschluss:
GRB 20240416 - 082 Einzelinitiative "Verbot von lärmenden Feuerwerk", Gültigerklärung

Hombrechtikon, 22. April 2024
Gemeinderat Hombrechtikon