Gültigkeitserklärung der Einzelinitiative "Für eine breit abgestützte Hombrechtiker Verkehrspolitik"
Der Gemeinderat hat die Einzelinitiative von Ralf Züger betreffend "Für eine breit abgestützte Hombrechtiker Verkehrspolitik" geprüft und in der Form eines ausgearbeiteten Entwurfs für gültig erklärt. Die Einzelinitiative wird den Stimmberechtigten im Rahmen der Urnenabstimmung vom 29. November 2026 zur Beschlussfassung unterbreitet.
Der Beschluss des Gemeinderates liegt während der Rekursfrist am Schalter der Abteilung Präsidiales (Gemeindehaus 1. Stock), Feldbachstrasse 12, 8634 Hombrechtikon, zur Einsicht auf.
Rechtsmittel
Gegen den Beschluss betreffend Gültigkeitserklärung kann von jeder stimmberechtigten Person innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Meilen, Postfach, 8706 Meilen, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
Unterlagen:
Amtliche Publikation Einzelinitiative für eine breit abgestützte Hombrechtiker Verkehrspolitik, Gültigkeitserklärung
GRB 20260519 - 095 Einzelinitiative "Für eine breit abgestützte Hombrechtiker Verkehrspolitik", Gültigerklärung
Hombrechtikon, 22. Mai 2026
Gemeinderat Hombrechtikon