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Merkblatt Umgebung und Vorgartengebiet

Merkblatt Umgebung - Vorgartengebiet

Mit dem Baugesuch muss ein Umgebungsplan mit Angaben über die Gestaltung und Nutzweise des Umschwungs, soweit diese nicht aus einem anderen Plan genau ersichtlich ist, eingereicht werden. (§ 3 Abs.1 lit.d Bauverfahrensverordnung).

Die Pläne müssen auch die allfällig weiteren für die Prüfung des Bauvorhabens nötigen Angaben enthalten wie:

Ausstattungen
Gestaltung und Materialwahl (z.B. Beläge) von Nebeneinrichtungen zu Bauten und Anlagen wie Spielplätze, Ruheplätze, Wege, Zufahrten, Fahrzeugabstellplätze, Kehricht-Container-Plätze, Mauern, Einfriedungen, Lärmschutzmassnahmen etc.

Geländegestaltung
Geländemodellierungen, Terrainveränderungen, Böschungen, Stützmauern, Treppen, Einfriedungen, etc. mit den notwendigen Höhenangaben.

Vegetation
Bestehende Bäume, Grünflächen und naturnahe Strukturen auf privatem und öffentlichem Grund und bestehende Bäume im Grenzbereich auf den Nachbarsgrundstücken.
Neugestaltung der Grünflächen (Strauchpflanzungen, Rasen-, Wiesen- und Ruderalflächen); Neupflanzungen von Bäumen mit Angaben über Grösse und Art; Dachbegrünungen und allenfalls Fassadenbegrünungen.
Aufbau und Stärke der Vegetationsschicht über unterirdischen Gebäudeteilen.

Vorgartengebiet
Gemäss ständiger Praxis darf das Vorgartengebiet zur Erreichung eines gestalterisch genügenden Erscheinungsbildes (§238 PBG) in der Regel zu nicht mehr als einem Drittel der Strassen- bzw. Weganstosslänge für Hauszugang, Garagenzufahrt, Parkplätze, Containerabstellplatz usw. befestigt werden. Liegen im Einzelfall besondere Umstände vor, um von dieser Gestaltungsanforderung abzuweichen, sind diese aufzuzeigen.