Sozialsekretariat
Das Sozialsekretariat berät die Sozialbehörde und erarbeitet Entscheidungsgrundlagen zur Ausrichtung von wirtschaftlicher Sozialhilfe. Die Leitung führt und koordiniert sämtliche Bereiche der Sozialabteilung. Das Sozialsekretariat ist Erstanlaufstelle und nimmt sämtliche Fragen entgegen.