Aufenthaltsausweis
Neuausstellung eines Aufenthaltsausweises
Sie halten sich zum Wochenaufenthalt / zur Nebenniederlassung in einer anderen Gemeinde auf. Haben Sie sich bei den Einwohnerdiensten dieser Gemeinde erkundigt, ob in Ihrem Fall der Wochenaufenthalt / die Nebenniederlassung akzeptiert werden kann?
Wenn ja, benötigen Sie einen Aufenthaltsausweis von uns, damit Sie sich mit Zweitwohnsitz in der anderen Gemeinde anmelden können. Dieses Dokument können Sie persönlich bei uns abholen oder hier bestellen.
Der Aufenthaltsausweis wird in der Regel für ein Jahr ausgestellt, für Heimaufenthalte und Ausbildung 4 Jahre. Gebühr CHF 30.00