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Friedhof Hombrechtikon

Friedhofvorsteher

Der Friedhofvorsteher ist zuständig für die Bewilligungen von Grabmälern. Für das Errichten und Abändern von Grabmälern ist die Bewilligung des Friedhofvorstehers erforderlich. Das Formular können Sie im Online-Schalter herunterladen. Bitte nehmen Sie nach der Bewilligung Kontakt mit unserem Friedhofgärtner auf.

Bepflanzung der Gräber

Die Bepflanzung der Grabstätten erfolgt durch das Friedhofpersonal.

Für die Reihengräber mit einer Grabesruhe von 20 Jahren stehen verschiedene Varianten mit einer blühenden Frühjahrs- und Sommerbepflanzung mit Ergänzung durch eine Herbst-/Winterbepflanzung zur Verfügung.

Die Abgeltung erfolgt wahlweise durch jährliche Rechnungsstellung oder durch eine einma­lige Pauschalzahlung. Der pauschal voraus bezahlte Betrag fällt bei der steueramtlichen Inventarisation unter die Todesfallkosten.

Weitere Informationen erhalten Sie bei Altwegg Gartenbau. Link zu Altwegg Gartenbau

Gräberaufhebungen

Die Grabesruhe für Reihengräber (Einzelgräber) beträgt 20 Jahre. Eine Verlängerung ist nicht möglich und es kann auch kein neuer Grabplatz zur Verfügung gestellt werden. Es werden nicht einzelne Gräber sondern nur ganze Reihen aufgehoben, bei welchen die Grabesruhe abgelaufen ist. Deshalb ist es möglich, dass einzelne Gräber bis zu zwei Jahre länger bestehen bleiben.

Im Oktober / November werden, die ab Januar des folgenden Jahres aufzuhebenden Grabreihen mit einem Hinweisschild versehen und auf der Homepage der Gemeinde publiziert.
Zusätzlich werden Angehörige – soweit die Adressen vorhanden sind – schriftlich informiert.