Natur- und Vogelschutz
Bei Fragen zu kommunalen Naturschutzobjekten oder zu Vernetzungsobjekten des Naturnetzes Pfannenstil wenden Sie sich an den Bereich Planung+Umwelt.
Vogelschutz
Die Gemeinde muss Bauvorhaben darauf prüfen, ob schutzwürdige Lebensräume oder Arten beeinträchtigt werden könnten. Dies gilt grundsätzlich auch für wertvolle Lebensräume, die noch nicht geschützt oder inventarisiert wurden. Beeinträchtigungen sind nur dann zulässig, wenn das Vorhaben unvermeidbar und standortgebunden ist und einem überwiegenden Interesse dient.
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