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Siedlungsentwässerung

Die sogenannte Siedlungsentwässerung unterscheidet zwischen verschmutztem Abwasser (häusliches, gewerbliches und industrielles Abwasser), Niederschlagswasser und Versickerung (nicht verschmutztes Abwasser).

Das Schmutzwasser wird über Kanalisationsleitungen, Regenüberlaufbecken und/oder Pumpwerke der Abwasserreinigungsanlage „Seewis“ in Feldbach zugeführt. Nicht verschmutztes Abwasser wie zum Beispiel Grund-, Quell- oder Sickerwasser muss nach Möglichkeit auf dem gleichen Grundstück versickert werden. Für den Unterhalt der öffentlichen Anlagen ist die Tiefbau- und Werkabteilung zuständig.

Gebühren

Gemäss der Verordnung über die Gebühren an Abwasseranlagen erhebt die Politische Gemeinde Hombrechtikon zur Deckung der Kosten, gestützt auf § 45 des Einführungsgesetzes zum Gewässerschutzgesetz (EG GSchG) folgende zwei Gebührenarten:

  • Die Abwasseranschlussgebühren dienen zur Mitfinanzierung der Erstellungskosten von öffentlichen Entwässerungsanlagen
  • Die Abwassergebühren haben die Aufwendungen für den Betrieb und Unterhalt der zentralen Abwasserreinigungsanlage, deren Nebenanlagen und des öffentlichen Kanalisationsnetzes zu decken.
  • Die Abwassergebühren stellen wir Ihnen jeweils zusammen mit den Benützungsgebühren für Wasser im Dezember in Rechnung. Die jährlich wiederkehrenden Abwassergebühren bemessen sich nach dem Frischwasserverbrauch in m3.