Einbürgerungen
Einbürgerungswesen
Das ordentliche Einbürgerungsverfahren ist das normale Verfahren, welches für alle Personen gilt, die seit mindestens 10 Jahren in der Schweiz wohnen, eine C-Bewilligung besitzen und ihren Wohnsitz seit mindestens 2 Jahren in der Gemeinde haben:
- Ausländerinnen oder Ausländer, die nicht mit einem Schweizer oder einer Schweizerin verheiratet sind
- Ausländerinnen oder Ausländer, die mit einem Schweizer oder einer Schweizerin in eingetragener Partnerschaft leben
- minderjährige oder volljährige Kinder von Eltern, die nicht das Schweizer Bürgerrecht besitzen
- ausländische Familien
Das Gesuchsformular und weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Gemeindeamtes des Kantons Zürich: Link
Erfüllen Sie alle Voraussetzungen für die Einbürgerung? Dann können Sie Ihr Gesuch hier online einreichen.
Das erleichterte Verfahren ist für Personen, die besondere Voraussetzungen erfüllen:
- Ausländerinnen oder Ausländer, die mit einem Schweizer oder einer Schweizerin verheiratet sind. Der Schweizer Ehepartner muss bereits vor der Heirat das Schweizer Bürgerrecht besitzen.
- staatenlose Kinder
Für das erleichterte Verfahren ist das Staatssekretariat für Migration (SEM) zuständig. Bei Fragen wenden Sie sich deshalb bitte an das SEM: Link
Einbürgerung von Schweizer Bürgern in das Bürgerrecht von Hombrechtikon
Das Bürgerrecht von Hombrechtikon kann beantragt werden, wenn Sie seit mindestens 2 Jahren in der Gemeinde Wohnsitz haben.
Formular Einbürgerung für Schweizerinnen und Schweizer (Hombrechtiker Bürgerrecht)
Allgemeines
Informieren Sie sich über die massgebenden Anforderungen, die Einbürgerungsgebühren sowie die Dokumente, die dem Einbürgerungsgesuch beizulegen sind.
Bei Fragen wenden Sie sich an kanzlei@hombrechtikon.ch oder Tel. 055 254 92 30.