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Allgemeines Feuerverbot auf Gemeindegebiet aufgehoben

Das seit dem 10. Juli 2026 geltende allgemeine Feuerverbot auf dem Gemeindegebiet von Hombrechtikon wird per Freitag, 28. August 2026, aufgehoben. Das Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe bleibt bestehen und es ist auch weiterhin Vorsicht geboten.

Die Niederschläge der vergangenen Tage sowie die deutlich tieferen Temperaturen führen zu einer Entspannung der Gefahrenlage. Nach einer erneuten Beurteilung durch die Sicherheitsfachpersonen im Bezirk Meilen ist ein allgemeines Feuerverbot im Freien nicht mehr erforderlich. Die Aufhebung erfolgt in Absprache mit den Gemeinden des Bezirks Meilen.

Unverändert gilt das vom Kanton angeordnete strikte Feuerverbot im Wald und in einem Abstand von 200 Metern zu Waldrändern. Dieses gilt bis auf Widerruf durch die kantonale Baudirektion. Das Verbot umfasst auch bestehende Feuerstellen bei Picknick- und Spielplätzen, Gas- und Elektrogrills sowie Cheminées in Waldhütten.

Auch ausserhalb dieser Bereiche ist weiterhin Vorsicht geboten. Feuer dürfen nicht unbeaufsichtigt brennen gelassen werden. Allfälliger Funkenwurf ist umgehend zu löschen.

Die Gemeinde Hombrechtikon dankt der Bevölkerung für den verantwortungsvollen Umgang mit Feuer.

Hombrechtikon, 28. August 2026

Gemeinde Hombrechtikon